HFL Cargo
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 6. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website, die Einreichung von Angebotsanfragen und, sofern sie ausdrücklich in ein Angebot oder einen Vertrag einbezogen werden, die Erbringung von Dienstleistungen durch HORA FULGURANTE – UNIPESSOAL, LDA , unter der Handelsbezeichnung HFL Cargo .
Die besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebots, der Leistungsbestätigung, des Frachtbriefs oder Vertrags gehen diesen Bedingungen im Falle eines Widerspruchs vor.
Das Absenden eines Formulars oder einer Angebotsanfrage stellt für sich allein keine Transportbestätigung dar. Die Dienstleistung gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch HFL Cargo und Annahme der anwendbaren Geschäftsbedingungen als angenommen.
1. Unternehmensidentifikation
Lordelo do Ouro e Massarelos
4100-113 Porto comercial@hflcargo.com
2. Anwendungsbereich und Adressaten
Diese Bedingungen gelten hauptsächlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Unternehmern, Gewerbetreibenden, Absendern, Empfängern und anderen Stellen, die Transport- oder Logistikdienstleistungen anfordern.
Unterliegt ein Vorgang zwingenden Rechtsvorschriften, einem internationalen Übereinkommen, Frachtbrief, Konnossement, Luftfrachtbrief oder verbindlichen Bedingungen eines tatsächlich ausführenden Frachtführers, gehen diese Regelungen entgegenstehenden Bestimmungen dieser Bedingungen vor.
3. Dienstleistungen
HFL Cargo kann je nach anwendbarem Angebot Leistungen prüfen, organisieren, beauftragen, koordinieren oder begleiten:
Straßentransport
Komplettladung, Teilladung, Distribution, Express- und Sondertransporte.
Seefracht
Container, Sammelladungen und Hafenkoordination.
Luftfracht
Luftfracht und dringende Lösungen unterliegen den Vorschriften des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Spezialisiert
ADR, temperaturgeführte Transporte, Sonderladungen, Lagerung und Unterstützung bei der Dokumentation.
Die Verfügbarkeit jeder Dienstleistung hängt von Route, Ware, Transportmitteln, Dokumentation, Partnern sowie den geltenden technischen oder rechtlichen Anforderungen ab.
4. Rolle von HFL Cargo
HFL Cargo kann entsprechend den Angaben im Angebot oder in den Unterlagen des Vorgangs tätig werden:
- als vertraglicher Frachtführer;
- als Organisator oder Koordinator des Transports;
- als Vermittler bei der Beauftragung von Frachtführern;
- als Anbieter ergänzender Logistikdienstleistungen.
Die Identität des tatsächlich ausführenden Frachtführers und dessen eigene Bedingungen können im Angebot, in der Bestätigung, im Frachtbrief oder in einem anderen Betriebsdokument angegeben sein.
5. Angebotsanfragen
Über die Website eingereichte Anfragen dienen der Prüfung und stellen keine automatische Buchung oder Beauftragung dar.
Zur Erstellung eines Angebots können folgende Angaben angefordert werden:
- Ursprung, Ziel und gewünschte Termine;
- genaue Beschreibung der Ware;
- Anzahl der Packstücke, Gewicht und Abmessungen;
- Handelswert und Art der Verpackung;
- ADR-Klassifizierung, soweit anwendbar;
- erforderliche Temperatur und Toleranzen;
- die für Be- und Entladung erforderlichen Mittel;
- Zolldokumente, Genehmigungen oder Zertifikate;
- Zugangsbeschränkungen, Zeitfenster und besondere Anweisungen.
Ein Angebot, das auf unvollständigen, unrichtigen oder später geänderten Informationen beruht, kann geändert oder aufgehoben werden.
6. Vertragsschluss und Bestätigung
Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn HFL Cargo ihn ausdrücklich per E-Mail, Geschäftsdokument, Plattform oder in anderer schriftlicher Form bestätigt hat und die in dieser Bestätigung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bestätigung kann abhängig sein von:
- von der Verfügbarkeit von Fahrzeug, Kapazität oder Ausrüstung;
- von der Prüfung der Ware und Dokumentation;
- von der Annahme von Preisen, Fristen und Zahlungsbedingungen;
- von einer Kreditprüfung oder Vorauszahlung;
- von der Annahme durch den tatsächlich ausführenden Frachtführer;
- von der Einholung erforderlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse.
Das Angebot gilt für den darin angegebenen Zeitraum. Ist keine Frist angegeben, kann es bis zur schriftlichen Bestätigung der Dienstleistung geändert werden.
7. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Übermittlung der bereitgestellten Informationen verantwortlich.
Sie müssen im Voraus alle Umstände mitteilen, die Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Preis oder Durchführung beeinträchtigen können, insbesondere:
- gefährliche, verderbliche, zerbrechliche oder wertvolle Beschaffenheit der Ladung;
- ungewöhnliches Gewicht oder ungewöhnliche Abmessungen;
- Erfordernis einer Temperaturkontrolle;
- Beschränkungen hinsichtlich Stapelung, Neigung oder Handhabung;
- gesundheits-, pflanzenschutz- oder zollrechtliche Anforderungen;
- Erfordernis von Begleitung, Kran, Ladeplattform oder anderen Hilfsmitteln;
- Verkehrs- oder Zugangsbeschränkungen;
- wesentliche Fristen oder besondere Folgen einer Verzögerung.
Der Kunde haftet für Kosten und Schäden, die aus Auslassungen, falschen Angaben oder unzureichenden Informationen entstehen, unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften.
8. Preise und zusätzliche Kosten
Sofern nicht anders angegeben, können die Preise auf Grundlage der bereitgestellten Informationen berechnet werden und umfassen keine Kosten, die zum Zeitpunkt des Angebots vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
Soweit zutreffend, können folgende Kosten gesondert berechnet werden:
- Mehrwertsteuer und sonstige Steuern;
- Mautgebühren, Fähren und Verkehrsabgaben;
- Hafen-, Flughafen- oder Terminalgebühren;
- Zollkosten, Inspektionen und Lagerung;
- Kraftstoff- oder Sicherheitszuschläge;
- Wartezeiten, Standzeiten oder Stillstand;
- zweite Abhol- oder Zustellversuche;
- Änderungen der Route oder der Anweisungen;
- besondere Mittel für Be-, Entladung oder Sicherung;
- Rücksendung, Vernichtung oder Behandlung der Ware;
- Kosten aufgrund fehlerhafter Angaben oder fehlender Dokumentation.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
Preise, Währung, Zahlungsfrist und Zahlungsmethode ergeben sich aus dem Angebot, der Rechnung oder der Geschäftsvereinbarung.
HFL Cargo kann vor Beginn des Vorgangs eine Vorauszahlung, Kaution, Sicherheit oder Kreditbestätigung verlangen.
Ein Zahlungsverzug kann zur Folge haben:
- Verzugszinsen und gesetzlich zulässige Gebühren;
- Aussetzung ausstehender Dienstleistungen;
- Aufhebung von Kreditbedingungen;
- sofortige Fälligkeit überfälliger Beträge;
- angemessene Inkassokosten.
Die Einreichung einer Reklamation setzt die Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen nicht automatisch aus, sofern keine schriftliche Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschrift etwas anderes bestimmt.
10. Stornierungen und Änderungen
Der Kunde muss jede Stornierung oder Änderung von Terminen, Route, Ladung oder Anweisungen schriftlich mitteilen.
Je nach Phase des Vorgangs können folgende Kosten berechnet werden:
- bereits entstandene oder nicht erstattungsfähige Kosten;
- Leerfahrt oder Anfahrt des Fahrzeugs;
- Buchungen von See- oder Luftfrachtkapazitäten;
- von Dritten erhobene Vertragsstrafen oder Zuschläge;
- Lagerung, Handhabung oder Dokumentation;
- besonders vereinbarte Zeit- und Ressourcenaufwände.
Eine wesentliche Änderung kann ein neues Angebot erforderlich machen.
11. Be- und Entladevorgänge
Die Verantwortung für Be- und Entladung, Stauung, Zählung, Sicherung oder Versiegelung richtet sich nach dem anwendbaren Recht, der vereinbarten Leistungsart und den Bedingungen des Angebots.
Der Kunde muss sicherstellen:
- einen sicheren und rechtmäßigen Zugang zum Standort;
- geeignetes Personal und geeignete Ausrüstung, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt;
- Ware zum vereinbarten Zeitpunkt bereit;
- Einhaltung der Gewichtsgrenzen und Lastverteilung;
- klare Anweisungen und sichere Bedingungen;
- Unterzeichnung und Validierung der Betriebsdokumentation.
Der Fahrer oder Betreiber kann Vorgänge ablehnen, die ein offensichtliches Risiko, Rechtswidrigkeit, Übergewicht oder ungeeignete Bedingungen aufweisen.
12. Wartezeiten und Stillstand
Freizeiten sowie Kosten für Wartezeit, Standzeit, Demurrage, Detention oder Stillstand können je nach Transportart variieren und richten sich nach dem Angebot oder den Gebühren des tatsächlich ausführenden Dienstleisters.
Nach Überschreitung des enthaltenen Zeitraums können zusätzliche Kosten berechnet werden, sofern die Verzögerung nicht ausschließlich HFL Cargo oder dem Frachtführer nach Maßgabe des anwendbaren Rechts zuzurechnen ist.
13. Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Absender dafür verantwortlich, dass Verpackung und Sicherung der Art der Ware, der Strecke, etwaigen Umladungen und der Transportart angemessen sind.
Die Packstücke müssen:
- gegen Stöße, Vibrationen und vorhersehbare Bedingungen geschützt;
- ordnungsgemäß verschlossen, gekennzeichnet und etikettiert;
- bei Bedarf für die mechanische Handhabung geeignet;
- gemäß ADR-, IATA-, See- oder sonstigen Vorschriften;
- mit deutlich sichtbaren Anweisungen für Sonderladungen versehen.
Die äußerliche Annahme der Ware stellt keine Bestätigung der inneren Eignung der Verpackung dar.
14. Verbotene oder eingeschränkte Waren
Ohne ausdrückliche Annahme dürfen nicht übergeben werden:
- rechtswidrige, gefälschte oder nicht nachweisbarer Herkunft stammende Waren;
- Waffen, Sprengstoffe oder Munition;
- nicht deklarierte gefährliche Stoffe;
- Abfälle, die besonderen Genehmigungen unterliegen;
- lebende Tiere;
- menschliche Überreste oder reguliertes biologisches Material;
- Bargeld, Wertpapiere, Schmuck oder Edelmetalle;
- Kunstwerke oder Güter von außergewöhnlichem Wert;
- mit Embargos belegte oder Sanktionen unterliegende Waren;
- Produkte, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Beförderung verboten ist.
HFL Cargo kann einen Vorgang ablehnen oder aussetzen, wenn begründete Zweifel hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Sicherheit, Dokumentation oder der tatsächlichen Art der Ladung bestehen.
15. Gefahrgut — ADR
Gefahrgut darf nur nach Prüfung und ausdrücklicher Genehmigung angenommen werden.
Der Absender muss vor der Abholung Folgendes bereitstellen:
- UN-Nummer und offizielle Benennung für die Beförderung;
- Klasse, Verpackungsgruppe und Klassifizierungscode;
- Menge und Art der Verpackung;
- gesetzlich vorgeschriebene Datenblätter, Erklärungen und Anweisungen;
- Angaben zu geltend gemachten Befreiungen oder Sonderregelungen;
- ordnungsgemäße Kennzeichnung, Etikettierung und Dokumentation.
Das Verschweigen der Gefährlichkeit der Ware kann zur Ablehnung, Entladung, Neutralisierung, Lagerung oder zu anderen für die Sicherheit erforderlichen Maßnahmen führen; die daraus entstehenden Kosten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der verantwortlichen Stelle auferlegt.
16. Temperaturgeführter Transport
Bei gekühlten, gefrorenen oder empfindlichen Waren muss der Kunde schriftlich Folgendes angeben:
- Transporttemperatur und zulässige Toleranz;
- Temperatur der Ware zum Zeitpunkt der Beladung;
- Erfordernis einer Vorkühlung;
- Anforderungen an Belüftung, Feuchtigkeit oder Luftzirkulation;
- Verfahren für Be-, Entladung und Türöffnung;
- Gültigkeit, Rückverfolgbarkeit und sonstige anwendbare Anforderungen.
Die Transportausrüstung ersetzt keine ordnungsgemäße Vorkühlung der Ware, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17. Straßentransport
Der nationale Straßengütertransport unterliegt den portugiesischen Rechtsvorschriften über Straßengüterbeförderungsverträge sowie Be- und Entladevorgänge.
Der internationale Straßengütertransport kann dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr — CMR — unterliegen, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Frachtbrief, Vorbehalte, Haftungsgrenzen, Ausschlüsse, Fristen und Haftungsregeln richten sich nach den anwendbaren zwingenden Rechtsvorschriften und Übereinkommen.
18. Seetransport
Seetransporte können unterliegen:
- dem Konnossement oder Sea Waybill;
- den Bedingungen der Reederei;
- den Vorschriften des Hafens, Terminals oder Agenten;
- dokumentarischen und physischen Cut-off-Zeiten;
- Demurrage-, Detention- und Lagergebühren;
- gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbeschränkungen.
Abfahrts- und Ankunftszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert, Schätzungen. Umläufe, Umladungen, Überlastungen, Seebedingungen und Entscheidungen der Reederei können die Planung verändern.
Der Kunde muss die Eignung des Containers prüfen und vor der Beladung erkennbare Mängel melden.
19. Lufttransport
Der Lufttransport kann dem Luftfrachtbrief, den Bedingungen der Fluggesellschaft, den Sicherheitsvorschriften des Flughafens und den anwendbaren internationalen Übereinkommen unterliegen, einschließlich des Montrealer Übereinkommens, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Annahme hängt ab von:
- verfügbarer Platz und verfügbare Kapazität;
- mit dem Luftfahrzeug kompatible Abmessungen und Gewichte;
- Sicherheitskontrollen;
- ordnungsgemäße Dokumentation;
- Beschränkungen für Batterien, Gefahrgut oder verderbliche Waren;
- Bedingungen der Fluggesellschaft.
Flugzeiten und Verbindungen können durch das Luftfahrtunternehmen oder die Behörden geändert werden.
20. Multimodaler Transport
Werden mehrere Transportarten eingesetzt, kann jeder Abschnitt den entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen sowie den Bedingungen des jeweiligen Betreibers unterliegen.
Kann nicht festgestellt werden, in welchem Transportabschnitt der Schaden eingetreten ist, gelten die rechtlich maßgeblichen Vorschriften und die Bedingungen des geschlossenen Vertrags.
21. Zoll, Genehmigungen und Dokumentation
Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der vorgesehenen Frist Folgendes bereitzustellen:
- Handelsrechnungen und Packlisten;
- Zolltarifliche Einreihung und Ursprung der Waren;
- Genehmigungen, Zertifikate und Erlaubnisse;
- Angaben zum Exporteur, Importeur und Empfänger;
- Informationen, die zur Einhaltung von Sanktionen und Kontrollen erforderlich sind;
- vollständige und korrekte Zollanweisungen.
Zölle, Steuern, Inspektionen, Lagerkosten, Bußgelder und Kosten aufgrund fehlerhafter Dokumentation trägt die verantwortliche Partei, sofern sie nicht ausschließlich auf einen Fehler von HFL Cargo zurückzuführen sind.
22. Unterbeauftragung und Einsatz von Partnern
HFL Cargo kann Transportunternehmen, Agenten, Reedereien, Fluggesellschaften, Lagerhäuser, Zollagenten und andere qualifizierte Dienstleister einsetzen.
Der Einsatz Dritter ändert nichts an den Rechten aus zwingenden Vorschriften; einzelne Transportabschnitte können jedoch den Betriebsbedingungen und gesetzlich geltenden Haftungsbeschränkungen des tatsächlich ausführenden Dienstleisters unterliegen.
23. Lieferung, Vorbehalte und Hindernisse
Der Empfänger muss erreichbar sein, den Zugang gewährleisten und den Empfang der Ware bestätigen.
Ist eine Lieferung nicht möglich, können HFL Cargo oder der Frachtführer Anweisungen anfordern und angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere:
- die Ware lagern;
- einen weiteren Versuch unternehmen;
- an den Ursprungsort zurücksenden;
- an einem genehmigten alternativen Ort zustellen;
- dringende Maßnahmen für verderbliche oder gefährliche Waren ergreifen.
Die damit verbundenen Kosten trägt die für das Hindernis verantwortliche Partei, unbeschadet des anwendbaren Rechts.
24. Haftung
Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder Nichterfüllung richtet sich:
- durch die von HFL Cargo übernommene Funktion;
- durch Transportart und Transportabschnitt;
- durch das anwendbare nationale Recht;
- durch zwingende internationale Übereinkommen;
- durch den Frachtbrief oder das Transportdokument;
- durch die im Angebot ausdrücklich akzeptierten Bedingungen.
Mit diesen Bedingungen soll keine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt werden, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Sofern zwingende Vorschriften nichts anderes bestimmen, sind mittelbare Schäden, entgangene Chancen, Marktverluste, entgangener Gewinn oder Folgeschäden, die nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und akzeptiert wurden, nicht ersatzfähig.
Der Kunde muss vorab ein besonderes Lieferinteresse oder einen höheren Wert angeben, wenn er einen Schutz über die üblichen Haftungsgrenzen hinaus wünscht und sofern eine solche Erklärung gesetzlich zulässig und schriftlich angenommen ist.
25. Warenversicherung
Die Haftpflichtversicherung des Frachtführers entspricht nicht notwendigerweise einer Warenversicherung über den gesamten Handelswert.
Wünscht der Kunde eine besondere Warenversicherung, muss er diese vor Beginn des Vorgangs beantragen und Folgendes angeben:
- tatsächlicher Wert und Währung;
- Art der Ladung;
- Verpackung und Transportstrecke;
- Rechnung oder Belegdokument;
- besondere abzusichernde Risiken.
Versicherungsschutz besteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Versicherer oder HFL Cargo sowie nach Annahme der entsprechenden Prämie und Bedingungen.
26. Vorbehalte, Schäden und Reklamationen
Der Empfänger muss soweit möglich bei der Lieferung Zustand, Menge und Versiegelung der Ware überprüfen.
Offensichtliche Verluste oder Schäden müssen konkret im Transportdokument oder Liefernachweis vermerkt werden. Allgemeine Formulierungen wie „vorbehaltlich Prüfung“ können unzureichend sein.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden, Verzögerungen und sonstige Reklamationen müssen innerhalb der nach Gesetz, Übereinkommen, Transportdokument oder anwendbaren Bedingungen vorgesehenen Fristen schriftlich mitgeteilt werden.
Die Reklamation muss, soweit zutreffend, Folgendes enthalten:
- Referenz des Vorgangs;
- Frachtbrief oder Transportdokument;
- Rechnungen und Wertnachweise;
- Fotografien der Verpackung und der Ware;
- begründete Bezifferung des Schadens;
- bei der Lieferung erklärte Vorbehalte;
- Berichte, Zertifikate oder relevante Dokumente.
Ware und Verpackung sind während der Prüfung der Reklamation für eine Besichtigung aufzubewahren, sofern keine andere Anweisung oder ein ordnungsgemäß dokumentierter dringender Grund vorliegt.
27. Höhere Gewalt und Umstände außerhalb der Kontrolle
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch ein unvorhersehbares oder unvermeidbares Ereignis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
Dazu können gehören:
- Naturkatastrophen und schwere Wetterbedingungen;
- Brand, Überschwemmung, Epidemie oder öffentlicher Notstand;
- Krieg, Terrorismus, Unruhen oder Sanktionen;
- Generalstreiks, Blockaden oder Grenzschließungen;
- Unterbrechungen im Hafen-, Flughafen- oder Straßenverkehr;
- Maßnahmen von Behörden, Beschlagnahmungen oder Inspektionen;
- weitreichende Energie- oder Kommunikationsausfälle;
- außergewöhnliche Überlastung oder Nichtverfügbarkeit von Infrastruktur.
Die betroffene Partei wird sich bemühen, die Situation mitzuteilen und angemessene Maßnahmen zur Minderung ihrer Auswirkungen zu ergreifen.
28. Zurückbehaltungsrecht und Aussetzung
Im gesetzlich zulässigen Umfang können HFL Cargo oder der zuständige Dienstleister Zurückbehaltungs-, Aussetzungs- oder Lieferverweigerungsrechte hinsichtlich fälliger Beträge, Vorgangskosten oder rechtlicher und sicherheitsbezogener Risiken ausüben.
Die Ausübung dieser Rechte lässt andere gesetzliche oder vertragliche Möglichkeiten zur Forderungsdurchsetzung und zum Schutz unberührt.
29. Schutz personenbezogener Daten
Die für Angebotserstellung, Vertragsschluss, Koordination, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung .
Ein Kunde, der Kontaktdaten von Absendern, Empfängern, Mitarbeitern oder Dritten bereitstellt, muss sicherstellen, dass er dazu berechtigt ist und diesen Personen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
30. Nutzung der Website
Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
- die Website für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke nutzen;
- Schadcode einzuschleusen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;
- ohne Genehmigung auf Bereiche, Konten oder Daten zuzugreifen;
- falsche Informationen oder Daten Dritter ohne Berechtigung übermitteln;
- Inhalte unter Verletzung geltender Rechte kopieren oder verwerten;
- die Verfügbarkeit oder Integrität der Systeme beeinträchtigen.
HFL Cargo kann Zugänge sperren, Inhalte entfernen oder Sachverhalte den Behörden melden, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder Rechtswidrigkeit besteht.
Die öffentlich zugänglichen Informationen auf der Website sind allgemeiner Natur und können ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Sie ersetzen kein konkretes Angebot.
31. Geistiges Eigentum
Sofern nicht anders angegeben, gehören Texte, Design, Logos, grafische Elemente und Struktur der Website HFL Cargo oder werden mit entsprechender Genehmigung verwendet.
Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ohne schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet, außer in den gesetzlich erlaubten Fällen.
32. Elektronische Kommunikation
Die Parteien akzeptieren die Nutzung von E-Mail, Portal und anderen elektronischen Mitteln für Angebote, Anweisungen, Bestätigungen und Dokumente, sofern das Gesetz keine andere Form verlangt.
Der Kunde muss seine Kontaktdaten aktuell halten und Nachrichten zu laufenden Vorgängen überprüfen.
33. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im größtmöglichen zulässigen Umfang wirksam.
Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen oder zu ersetzen, dass ihr ursprünglicher Zweck rechtmäßig möglichst weitgehend erreicht wird.
34. Änderungen der Bedingungen
Diese Bedingungen können aktualisiert werden, um rechtliche, geschäftliche, technische oder betriebliche Änderungen zu berücksichtigen.
Für eine Dienstleistung gilt grundsätzlich die Fassung, die bei Bestätigung des Vorgangs einbezogen oder bereitgestellt wurde, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Änderungen.
35. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Unbeschadet zwingender Vorschriften, internationaler Übereinkommen und für den Transport geltender Zuständigkeitsregeln unterliegen diese Bedingungen portugiesischem Recht.
Die Parteien werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten nach Treu und Glauben durch Kontaktaufnahme und Verhandlungen beizulegen.
Soweit die Vereinbarung eines zuständigen Gerichts gesetzlich zulässig ist, sind die Gerichte des Bezirks Porto zuständig, unbeschadet zwingender Gerichtsstände oder einer durch internationale Übereinkommen festgelegten Zuständigkeit.
Online-Beschwerdebuch36. Kontakte
- E-Mail: comercial@hflcargo.com
- Portugal: +351 912 783 784*
- Spanien: +34 689 886 742
- Anschrift: Avenida da Boavista, nº 1180, 2º andar-C, Lordelo do Ouro e Massarelos, 4100-113 Porto.
Diese Bedingungen sind allgemeine Geschäftsbedingungen und ersetzen weder das Angebot noch Transportdokumente, Versicherungspolicen, Vorschriften des tatsächlich ausführenden Dienstleisters oder die für den jeweiligen Vorgang zwingend geltenden Rechtsvorschriften.